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Allgemeine Bestimmungen
Was wir annehmen
Saisonale Annahme
April bis August
- Sommerkleider
- Dreirad
- Fahrrad bis 16 Zoll
- Sommersportartikel ( Tennisracket...)
- Velohelm
- Rollerblades bis Grösse 39
Oktober bis Februar
- Winterkleider
- Snowboard bis max. 150 cm
- Skis bis max. 150 cm
- Langlaufskis bis max. 150 cm
- Snowboard-, Ski-, Langlaufschuhe bis Grösse 39
- Schlittschuhe bis Grösse 39
- Kinderschlitten / Bob
- Skihelm
- Hockeyartikel
Ganzjährige Annahme
- Modische Kinderkleider von Gr. 52 - 158
- Kinderschuhe bis Gr. 37
- Kinderwagen / Buggy
- Kinderhochstuhl / Tripp Trapp
- Maxi Cosi, Autositz
- Kinderbett
- Spielwaren
- usw.
Alles "Rund ums Kind"
Wir nehmen nur guterhaltene und saubere Artikel an.
Wir behalten uns vor, Artikel welche Löcher und Flecken haben zu entsorgen.
Strickwaren nehmen wir keine an.
Aus hygienischen Gründen nehmen wir keine:
- Unterwäsche
- Milchpumpe
- Schoppenflasche, Nuggi
- Badewanne, Windeleimer
- Kinder WC Sitz und Kindertöpfchen
Wir nehmen nur guterhaltene und saubere Artikel an (keine Strickwaren) und behalten uns vor, Artikel welche Löcher und Flecken aufweisen zu entsorgen.
Kommission
Auf Ihre Ware, die Sie uns bringen erheben wir eine Kommission.
Kleider und Schuhe CHF 1.-
Rollerblades, Schlittschuhe, Skischuhe, Helme CHF 2.-
Velos, Kinderwagen, Hochstühle, Skis, Schlitten, Bob CHF 5.-
Spiele je nach Grösse CHF 1.- bis 5.-
Auszahlung
Verkaufte Artikel werden zwei Mal jährlich jeweils nach dem saisonalen Umräumen während 2 Monaten ausbezahlt. (März / April und Oktober / November)
Kleider , die nach zwei Jahren nicht verkauft wurden, werden an eine wohltätige Institution gespendet.
30% des Verkauferlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin.
Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfällige Guthaben gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.
Das Börsenteam übernimmt keine Haftung.
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