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Kundeninformationen

Kommission

Auf Ihre Ware, die Sie uns bringen, erheben wir eine Kommission.

Kleider und Schuhe                                                               CHF 1.-

Rollerblades, Schlittschuhe, Skischuhe, Helme                  CHF 2.-

Velos, Kinderwagen, Hochstühle, Skis, Schlitten, Bob         CHF 5.-

Spiele je nach Grösse                                                           CHF 1.- bis 5.- 

Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft werden, gehen an ein Kinderheim.

30 % des Verkaufserlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse. 

Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfälliges Guthaben geht zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.

Das Börsenteam übernimmt keine Haftung.

Auszahlung 

Verkaufte Artikel werden zwei Mal jährlich jeweils nach dem saisonalen Umräumen während 2 Monaten ausbezahlt. (März / April und Oktober / November) 

Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft wurden, werden an eine wohltätige Institution gespendet. 

30% des Verkauferlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin. 

Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfällige Guthaben gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin. 

Das Börsenteam übernimmt keine Haftung! 

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