Kundeninformationen
Kommission
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Auf Ihre Ware, die Sie uns bringen, erheben wir eine Kommission.
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Kleider und Schuhe CHF 1.-
Rollerblades, Schlittschuhe, Skischuhe, Helme CHF 2.-
Velos, Kinderwagen, Hochstühle, Skis, Schlitten, Bob CHF 5.-
Spiele je nach Grösse CHF 1.- bis 5.-
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Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft werden, gehen an ein Kinderheim.
30 % des Verkaufserlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.
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Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfälliges Guthaben geht zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.
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Das Börsenteam übernimmt keine Haftung.
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Auszahlung
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Verkaufte Artikel werden zwei Mal jährlich jeweils nach dem saisonalen Umräumen während 2 Monaten ausbezahlt. (März / April und Oktober / November)
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Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft wurden, werden an eine wohltätige Institution gespendet.
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30% des Verkauferlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin.
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Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfällige Guthaben gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin.
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Das Börsenteam übernimmt keine Haftung!
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