Kundeninformationen
Kommission
Auf Ihre Ware, die Sie uns bringen, erheben wir eine Kommission.
Kleider und Schuhe CHF 1.-
Rollerblades, Schlittschuhe, Skischuhe, Helme CHF 2.-
Velos, Kinderwagen, Hochstühle, Skis, Schlitten, Bob CHF 5.-
Spiele je nach Grösse CHF 1.- bis 5.-
Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft werden, gehen an ein Kinderheim.
30 % des Verkaufserlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.
Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfälliges Guthaben geht zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.
Das Börsenteam übernimmt keine Haftung.
