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Kundeninformationen

Kommission

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Auf Ihre Ware, die Sie uns bringen, erheben wir eine Kommission.

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Kleider und Schuhe                                                               CHF 1.-

Rollerblades, Schlittschuhe, Skischuhe, Helme                  CHF 2.-

Velos, Kinderwagen, Hochstühle, Skis, Schlitten, Bob         CHF 5.-

Spiele je nach Grösse                                                           CHF 1.- bis 5.- 

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Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft werden, gehen an ein Kinderheim.

30 % des Verkaufserlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse. 

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Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfälliges Guthaben geht zu Gunsten der Kinderkleiderbörse.

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Das Börsenteam übernimmt keine Haftung.

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Auszahlung 

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Verkaufte Artikel werden zwei Mal jährlich jeweils nach dem saisonalen Umräumen während 2 Monaten ausbezahlt. (März / April und Oktober / November) 

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Kleider, die nach zwei Jahren nicht verkauft wurden, werden an eine wohltätige Institution gespendet. 

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30% des Verkauferlöses gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin. 

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Wenn innerhalb von 5 Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Kundenkonto stattgefunden haben, wird das Konto aufgelöst und allfällige Guthaben gehen zu Gunsten der Kinderkleiderbörse Splerin. 

​

Das Börsenteam übernimmt keine Haftung! 

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